Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe entschied, dass Bearbeitungsgebühren für Darlehen zukünftig von Banken nicht mehr erhoben werden dürfen. Die im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebene entsprechende Klausel einer Bank wurde vom OLG als unwirksam erklärt. Diese gab an, dass Kunden mindestens einen Prozentsatz von zwei Prozent der Kreditsumme, jedoch mindestens 50 Euro als Bearbeitungsgebühr an die Bank zu leisten haben. Dagegen klagte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden beim Landgericht Karlsruhe und erhielt Recht. Die Bank legte beim OLG Berufung ein, was aber ohne Erfolg blieb. Jedoch wurde eine Revision gestattet, da der Bundesgerichtshof bisher noch keine entgültige Entscheidung zu diesem Sachverhalt getroffen hat. ...weiterlesen
Hier werden umfassende Informationen aus den Bereichen Kredite und Darlehen,insbesondere Beamtendarlehen und Beamtenkredit sowie öffentlicher Dienst, TVöD und Beamtenbesoldung dargestellt.
Sonntag, 8. Mai 2011
Bearbeitungsgebühren bei Darlehen unzulässig
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