Hier werden umfassende Informationen aus den Bereichen Kredite und Darlehen,insbesondere Beamtendarlehen und Beamtenkredit sowie öffentlicher Dienst, TVöD und Beamtenbesoldung dargestellt.
Dienstag, 17. Mai 2011
Ohne Versorgungslücke alt werden
Die Auswahl der Möglichkeiten ist groß und man sollte sich daran orientieren, welche Vorsorgelösung für die eigene Situation die passendste ist: Wohnt man beispielsweise zur Miete ist Wohneigentum eine beliebte Form der Vorsorge, denn, wenn die monatliche Miete weg fällt, steht häufig ein erheblicher zusätzlicher Betrag zur Verfügung. Natürlich gibt es auch die nahe liegende Lösung, sich mit einer zusätzlichen privaten Rentenversicherung abzusichern, so dass man am Ende des Berufslebens neben der gesetzlichen Rente, die zunehmend als nicht ausreichend wahr genommen wird, sich noch über eine zweite Rente absichert und die die Versorgungslücke schließt. Es ist also sinnvoll, rechtzeitig zu berechnen, wie hoch die Versorgungslücke sein wird und sich ein entsprechendes Vorsorgeprodukt auszuwählen, damit, wenn das Rentenalter erreicht wird, auch eine attraktive Auszahlung zu erwarten ist.
Sonntag, 8. Mai 2011
Bearbeitungsgebühren bei Darlehen unzulässig
Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe entschied, dass Bearbeitungsgebühren für Darlehen zukünftig von Banken nicht mehr erhoben werden dürfen. Die im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebene entsprechende Klausel einer Bank wurde vom OLG als unwirksam erklärt. Diese gab an, dass Kunden mindestens einen Prozentsatz von zwei Prozent der Kreditsumme, jedoch mindestens 50 Euro als Bearbeitungsgebühr an die Bank zu leisten haben. Dagegen klagte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden beim Landgericht Karlsruhe und erhielt Recht. Die Bank legte beim OLG Berufung ein, was aber ohne Erfolg blieb. Jedoch wurde eine Revision gestattet, da der Bundesgerichtshof bisher noch keine entgültige Entscheidung zu diesem Sachverhalt getroffen hat. ...weiterlesen