Dienstag, 17. Mai 2011

Ohne Versorgungslücke alt werden

Die Rente, welche Arbeitnehmern einmal erhalten werden, liegt in der Regel deutlich unter dem Nettogehalt, das während des Berufslebens ausgezahlt wurde. Zwar ist, dadurch, dass der berufliche Alltag wegfällt, auch ein Teil der täglichen Ausgaben hinfällig, dafür kommen aber andere hinzu: Viele möchten die neu gewonnene Freizeit für Reisen oder für die Enkelkinder nutzen. Das wird jedoch oftmals schwierig, wenn man als Rentner monatlich wesentlich weniger Geld zur Verfügung hat. Daher sollten Rentner rechtzeitig darüber nachdenken und die so genannte Versorgungslücke berechnen und schließen. Dazu kann man staatlich geförderte Vorsorgeprodukte, wie die Riester-Rente nutzen, oder sich zum Beispiel mit Fondssparplänen oftmals etwas riskantere aber dafür häufig auch profitablere Kapitalanlagen erschließen, damit einem später monatlich mehr Geld zur Verfügung steht.

Die Auswahl der Möglichkeiten ist groß und man sollte sich daran orientieren, welche Vorsorgelösung für die eigene Situation die passendste ist: Wohnt man beispielsweise zur Miete ist Wohneigentum eine beliebte Form der Vorsorge, denn, wenn die monatliche Miete weg fällt, steht häufig ein erheblicher zusätzlicher Betrag zur Verfügung. Natürlich gibt es auch die nahe liegende Lösung, sich mit einer zusätzlichen privaten Rentenversicherung abzusichern, so dass man am Ende des Berufslebens neben der gesetzlichen Rente, die zunehmend als nicht ausreichend wahr genommen wird, sich noch über eine zweite Rente absichert und die die Versorgungslücke schließt. Es ist also sinnvoll, rechtzeitig zu berechnen, wie hoch die Versorgungslücke sein wird und sich ein entsprechendes Vorsorgeprodukt auszuwählen, damit, wenn das Rentenalter erreicht wird, auch eine attraktive Auszahlung zu erwarten ist.

Sonntag, 8. Mai 2011

Bearbeitungsgebühren bei Darlehen unzulässig

Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe entschied, dass Bearbeitungsgebühren für Darlehen zukünftig von Banken nicht mehr erhoben werden dürfen. Die im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebene entsprechende Klausel einer Bank wurde vom OLG als unwirksam erklärt. Diese gab an, dass Kunden mindestens einen Prozentsatz von zwei Prozent der Kreditsumme, jedoch mindestens 50 Euro als Bearbeitungsgebühr an die Bank zu leisten haben. Dagegen klagte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden beim Landgericht Karlsruhe und erhielt Recht. Die Bank legte beim OLG Berufung ein, was aber ohne Erfolg blieb. Jedoch wurde eine Revision gestattet, da der Bundesgerichtshof bisher noch keine entgültige Entscheidung zu diesem Sachverhalt getroffen hat. ...weiterlesen

Montag, 2. Mai 2011

Mit den Suchbegriffen Beamtendarlehen und Beamtenkredit bei Google auf Platz 1

Mit den Suchbegriffen Beamtendarlehen und Beamtenkredit ist unsere Generalagentur auf Platz 1 bei Google gelandet. Dies würdigte die ERGO Versicherungsgruppe mittels eines Artikels im letzten ERGO Magazin (Heft 1/2011). Agenturinhaberin Patrizia Ammirato freute sich darüber besonders, da sie für den Erfolg viel Arbeit und Zeit investiert hatte. „Aufgaben, von denen ich überzeugt bin, gehe ich mit großer Leidenschaft an, selbst wenn sie viel Zeit erfordern“, sagte sie der ERGO Versicherung. Nicht nur das, sie konnte durch ihre Strebsamkeit und ihrem Ehrgeiz ihre Anfragenquote verdreifachen, wie die ERGO Versicherung bekannt gab. weiterlesen...