Hier werden umfassende Informationen aus den Bereichen Kredite und Darlehen,insbesondere Beamtendarlehen und Beamtenkredit sowie öffentlicher Dienst, TVöD und Beamtenbesoldung dargestellt.
Mittwoch, 27. April 2011
Leichter Anstieg an Pensionierungen von Beamte und Beamtinnen
Im Jahr 2010 ist die Anzahl der pensionierten Beamten und Beamtinnen des Bundes um 0,7 Prozent auf insgesamt rund 126.600 leicht gestiegen. Das gab das Statistische Bundesamt in Wiesbaden bekannt. Leistungen aus dem öffentlichen-rechtlichen Alterssicherungssystem des Bundes wurden im Vorjahr von rund 47.400 Hinterbliebenen bezogen. Zudem wurden etwa 2.800 Beamte und Beamtinnen pensioniert. Dies entspricht acht Prozent weniger Neupensionäre als im Jahr 2009. Der Rückgang der Neupensionierungen soll demographischen Ursprungs sein. weiterlesen...
Sonntag, 24. April 2011
Stellen im öffentlichen Dienst werden eingekürzt
Das Bundesland Sachsen-Anhalt will in den kommenden Jahren weiterhin Arbeitsstellen im öffentlichen Dienst abbauen. In den Jahren 2012 und 2013 sollen etwa, laut den Aussagen des Finanzministeriums, 3.500 Stellen auf insgesamt rund 51.600 und bis zum Jahre 2019 etwa 8.000 auf 46.800 Stellen reduziert werden. Statt rund 800 jährlichen Neueinstellungen sollen nur noch etwa bis höchstens 400 neue Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst eingestellt werden. weiterlesen...
Donnerstag, 21. April 2011
Kredithürde im März 2011 weiterhin niedrig
Im März 2011 lag die Kredithürde, laut der ifo Konjunkturtests, für die gewerbliche Wirtschaft mit 23,7 Prozent nur 0,1 Prozent höher als im Vormonat. Der Kreditzugang ist trotz der niedrigen Kredithürde für einen kleinen Teil der Unternehmen immer noch schwierig. Insgesamt erfährt Deutschland jedoch einen Investitionsboom.
Für größere Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe ist die Kredithürde um 0,3 Prozentpunkte auf 22,6 Prozent und für kleine Firmen um 2,3 Prozentpunkte auf 24,5 Prozent gestiegen. Im Gegensatz dazu ist für mittelgroße Unternehmen die Kredithürde um 0,6 Prozentpunkte auf 21,0 Prozent gesunken.
Ebenso gesunken ist die Kredithürde im Handel. Dort liegt sie derzeit nach einer Minimierung um 0,6 Prozentpunkte bei 21,6 Prozent.
Im Bauhauptgewerbe erhöhte sich die Kredithürde um 0,8 Prozentpunkte auf 32,4 Prozent.
Für größere Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe ist die Kredithürde um 0,3 Prozentpunkte auf 22,6 Prozent und für kleine Firmen um 2,3 Prozentpunkte auf 24,5 Prozent gestiegen. Im Gegensatz dazu ist für mittelgroße Unternehmen die Kredithürde um 0,6 Prozentpunkte auf 21,0 Prozent gesunken.
Ebenso gesunken ist die Kredithürde im Handel. Dort liegt sie derzeit nach einer Minimierung um 0,6 Prozentpunkte bei 21,6 Prozent.
Im Bauhauptgewerbe erhöhte sich die Kredithürde um 0,8 Prozentpunkte auf 32,4 Prozent.
Mittwoch, 20. April 2011
Steigende Zinsen bei Baukredite und Immobilienfinanzierungen: Was nun?
Seit die Europäische Zentralbank ihre Leitzinsen von 1,0 auf 1,25 Prozent erhöht hat, müssen Verbraucher mit einem Zinsanstieg im Kreditbereich rechnen. Zwar werden nicht alle Kreditinstitute schlagartig bei jeder Kreditart ihre Zinsen erhöhen, dennoch wird es allem Anschein nach Zinsanstiege bei einigen Darlehen geben. Banken sind seit der Einführung der Verbraucherkreditrichtlinie im Juli 2010 an einen Referenzzins gebunden, der, sobald er steigt, im Regelfall automatisch auch die gekoppelten Zinsen bei Banken und Sparkassen steigen lässt. Da viele Banken den Leitzins der Europäischen Zentralbank gewählt haben, wird es demzufolge wahrscheinlich zu Zinserhöhungen kommen.
Im Bereich der Baukredite bzw. Immobilienfinanzierungen gehen Experten von steigenden Zinsen aus. Betroffen sind jedoch nicht nur Verbraucher, die einen Baukredit in naher Zukunft in Erwägung ziehen, sondern auch Bauherren, die bereits eine Finanzierung des Eigenheimes vorgenommen haben und laufende Kreditraten bedienen.
Immobilienbesitzer mit einer laufenden Darlehenstilgung sollten, um möglichst steigende Zinsen so gut wie möglich zu umgehen, das Ende der Zinsfestschreibung des aktuellen Darlehens beachten. Endet die Zinsfestschreibungsphase des Baukredits in naher Zukunft, sollte vor Ablauf des Darlehens neu über Zinskonditionen verhandelt und an die derzeitige Lebenssituation angepasst werden sowie gegebenenfalls neue Kreditangebote eingeholt werden.
Bei neuen Kreditangeboten sollten die Zinssätze sowie die Bedingungen sehr gut verglichen werden. Zudem kann es vorteilhaft sein, andere Darlehensarten wie beispielsweise ein eventuell noch nicht bestehendes Forward-Darlehen oder für den öffentlichen Dienst ein Beamtendarlehen mit bei der Suche einzubeziehen.
Beim Forward-Darlehen erhält der Darlehensnehmer in der Regel die Auszahlung des Kredits erst nach einer sogenannten Forward-Periode. Die Forward-Periode ist die Zeit zwischen dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Laufzeit, welche frei gewählt werden kann, jedoch höchstens in einem Zeitraum bis zu 60 Monaten. Verbraucher, die ein Forward-Darlehen jetzt abschließen, schließen den Vertrag mit den derzeitigen Zinskonditionen ab. Somit können sie je nach Zinsentwicklung zu Beginn der Laufzeit und der Darlehensauszahlung vom Zinsniveau der Zeit, das bei Abschluss des Darlehens vorlag, profitieren. Jedoch muss an dieser Stelle erwähnt werden, dass die Zinsbindung für den Laufzeitbeginn im Regelfall mit einem Konditionsaufschlag verbunden ist. Je nach Anbieter und Dauer der Vorlaufzeit werden rund 0,01 – 0,04 Prozent in monatlichen Intervallen abgerechnet.
Beim Beamtendarlehen werden ebenfalls die Zinsen festgeschrieben. Auch hier heißt es Anbieter vergleichen, denn nicht jeder Anbieter bietet auch den passenden Beamtenkredit. Beim Beamtenkredit muss neben den Zinskonditionen auch auf die Bedingungen, dem Anbieter und den Zusatzkosten geachtet werden. Denn hier können bedeutende Unterschiede entstehen. Anbieter, die günstiger in den Konditionen sind, müssen nicht gleichzeitig das günstigste Beamtendarlehen anbieten. Zu den üblichen Kosten des Beamtenkredits, die sich kaum in der Art von anderen Kreditarten unterscheiden, kommen bei einigen Anbietern noch Bearbeitungsgebühren, Vermittlungsgebühren, Maklergebühren usw. hinzu. Diese werden dann zusätzlich zum Beamtendarlehen hinzu berechnet. Das Beamtendarlehen kann durch seine günstigen Zinskonditionen und den längeren Laufzeiten bis zu 20 Jahren hervorragend zur Sanierung eines Hauses, einer Wohnung oder sonstigen Wohnräumen eingesetzt werden. Jedoch sollten Verbraucher beachten, dass der Beamtenkredit keine Immobilienfinanzierung darstellt, sondern in die Kategorie der Konsumentenkredite eingruppiert wird. Da aber der Verwendungszweck frei ist, kann es für die Ausstattung von Wohnräumen, zur Komplettsanierung, zur Gartengestaltung, zur Solarmontage usw. eingesetzt werden. Ein Manko hat der Beamtenkredit jedoch: Er ist ausschließlich für den öffentlichen Dienst konzipiert.
Im Bereich der Baukredite bzw. Immobilienfinanzierungen gehen Experten von steigenden Zinsen aus. Betroffen sind jedoch nicht nur Verbraucher, die einen Baukredit in naher Zukunft in Erwägung ziehen, sondern auch Bauherren, die bereits eine Finanzierung des Eigenheimes vorgenommen haben und laufende Kreditraten bedienen.
Immobilienbesitzer mit einer laufenden Darlehenstilgung sollten, um möglichst steigende Zinsen so gut wie möglich zu umgehen, das Ende der Zinsfestschreibung des aktuellen Darlehens beachten. Endet die Zinsfestschreibungsphase des Baukredits in naher Zukunft, sollte vor Ablauf des Darlehens neu über Zinskonditionen verhandelt und an die derzeitige Lebenssituation angepasst werden sowie gegebenenfalls neue Kreditangebote eingeholt werden.
Bei neuen Kreditangeboten sollten die Zinssätze sowie die Bedingungen sehr gut verglichen werden. Zudem kann es vorteilhaft sein, andere Darlehensarten wie beispielsweise ein eventuell noch nicht bestehendes Forward-Darlehen oder für den öffentlichen Dienst ein Beamtendarlehen mit bei der Suche einzubeziehen.
Beim Forward-Darlehen erhält der Darlehensnehmer in der Regel die Auszahlung des Kredits erst nach einer sogenannten Forward-Periode. Die Forward-Periode ist die Zeit zwischen dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Laufzeit, welche frei gewählt werden kann, jedoch höchstens in einem Zeitraum bis zu 60 Monaten. Verbraucher, die ein Forward-Darlehen jetzt abschließen, schließen den Vertrag mit den derzeitigen Zinskonditionen ab. Somit können sie je nach Zinsentwicklung zu Beginn der Laufzeit und der Darlehensauszahlung vom Zinsniveau der Zeit, das bei Abschluss des Darlehens vorlag, profitieren. Jedoch muss an dieser Stelle erwähnt werden, dass die Zinsbindung für den Laufzeitbeginn im Regelfall mit einem Konditionsaufschlag verbunden ist. Je nach Anbieter und Dauer der Vorlaufzeit werden rund 0,01 – 0,04 Prozent in monatlichen Intervallen abgerechnet.
Beim Beamtendarlehen werden ebenfalls die Zinsen festgeschrieben. Auch hier heißt es Anbieter vergleichen, denn nicht jeder Anbieter bietet auch den passenden Beamtenkredit. Beim Beamtenkredit muss neben den Zinskonditionen auch auf die Bedingungen, dem Anbieter und den Zusatzkosten geachtet werden. Denn hier können bedeutende Unterschiede entstehen. Anbieter, die günstiger in den Konditionen sind, müssen nicht gleichzeitig das günstigste Beamtendarlehen anbieten. Zu den üblichen Kosten des Beamtenkredits, die sich kaum in der Art von anderen Kreditarten unterscheiden, kommen bei einigen Anbietern noch Bearbeitungsgebühren, Vermittlungsgebühren, Maklergebühren usw. hinzu. Diese werden dann zusätzlich zum Beamtendarlehen hinzu berechnet. Das Beamtendarlehen kann durch seine günstigen Zinskonditionen und den längeren Laufzeiten bis zu 20 Jahren hervorragend zur Sanierung eines Hauses, einer Wohnung oder sonstigen Wohnräumen eingesetzt werden. Jedoch sollten Verbraucher beachten, dass der Beamtenkredit keine Immobilienfinanzierung darstellt, sondern in die Kategorie der Konsumentenkredite eingruppiert wird. Da aber der Verwendungszweck frei ist, kann es für die Ausstattung von Wohnräumen, zur Komplettsanierung, zur Gartengestaltung, zur Solarmontage usw. eingesetzt werden. Ein Manko hat der Beamtenkredit jedoch: Er ist ausschließlich für den öffentlichen Dienst konzipiert.
Sonntag, 17. April 2011
Beamtendarlehen Anfrage
Mit der Beamtendarlehen Anfrage können Sie eine korrekte und präzise Bestimmung der Beamtendarlehen Zinsen sowie der genauen monatlichen Beitragsrate erzielen.
Installierte Beamtendarlehen Rechner ermitteln häufig abweichende Konditionen, wobei jedoch die Konditionen, die für Sie persönlich maßgeblich sind, von vielen Beamtenkredit Rechner nicht erfasst werden.
Um Irrtümern sowie eventuellen Enttäuschungen vorzubeugen, nutzen wir eine spezielle Form des Beamtendarlehen Rechners, die es ermöglicht, eine präzise Berechnung Ihrer Beamtendarlehen Zinsen vorzunehmen. weiterlesen...
Installierte Beamtendarlehen Rechner ermitteln häufig abweichende Konditionen, wobei jedoch die Konditionen, die für Sie persönlich maßgeblich sind, von vielen Beamtenkredit Rechner nicht erfasst werden.
Um Irrtümern sowie eventuellen Enttäuschungen vorzubeugen, nutzen wir eine spezielle Form des Beamtendarlehen Rechners, die es ermöglicht, eine präzise Berechnung Ihrer Beamtendarlehen Zinsen vorzunehmen. weiterlesen...
Sonntag, 10. April 2011
Bundesangestelltentarif - BAT
Im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) war zwischen 1961 und 2005 die Vergütung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst geregelt. Während er bei Kommunen und Bund bereits im Herbst 2005 durch den TVöD und den TV-L ersetzt wurde, galt er in den meisten Bundesländern noch 13 Monate länger, in Berlin und Hessen sogar bis 2010.
Der BAT wurde zwischen den Arbeitgebern im öffentlichen Dienst und der damaligen Gewerkschaft ÖTV, der Vorgängerorganisation von ver.di, abgeschlossen. Er bezeichnet sowohl den Manteltarifvertrag BAT als auch die einzelnen Entgelttarifverträge. In den neuen Bundesländern galt ein sogenannter BAT-Ost mit geringerer Vergütung.
Die Höhe des Grundgehalts wurde beim BAT durch die Zuordnung einer Tätigkeit zu einer Vergütungsgruppe bestimmt. Die Vergütungsgruppen wurden mit römischen Ziffern bezeichnet und reichten von X mit dem geringsten Einkommen bis I mit dem höchsten Einkommen. Neben der Vergütungsgruppe spielte die Einordnung eines Arbeitnehmers in eine Stufe eine wichtige Rolle für die Höhe des Grundgehalts. Die Stufenzuordnung orientierte sich weitgehend am Lebensalter des Arbeitnehmers. Daneben erhielten Angestellte nach BAT einen Ortszuschlag, der durch den Familienstand des Arbeitnehmers bestimmt wurde. Dieser entsprach in etwa dem Familienzuschlag bei Beamten. Weitere Zulagen und Sonderzahlungen waren das Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Zuschläge für Sonntags- und Nachtarbeit sowie die Zahlung von Trennungsgeld.
Kritisiert wurde am BAT, dass die recht rigiden Vorschriften es schwierig machten, Arbeitnehmer aufgrund ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit einzustellen. Ferner sah man im System der Ortszuschläge ein überkommenes Familienbild mit einem männlichen Alleinverdiener als Oberhaupt und Versorger der Familie repräsentiert. Der BAT berücksichtigte den rein formalen Ehestand mit vergleichsweise hoher Zulage, wohingegen das Vorhandensein von Kindern kaum ins Gewicht fiel.
Der BAT wurde zwischen den Arbeitgebern im öffentlichen Dienst und der damaligen Gewerkschaft ÖTV, der Vorgängerorganisation von ver.di, abgeschlossen. Er bezeichnet sowohl den Manteltarifvertrag BAT als auch die einzelnen Entgelttarifverträge. In den neuen Bundesländern galt ein sogenannter BAT-Ost mit geringerer Vergütung.
Die Höhe des Grundgehalts wurde beim BAT durch die Zuordnung einer Tätigkeit zu einer Vergütungsgruppe bestimmt. Die Vergütungsgruppen wurden mit römischen Ziffern bezeichnet und reichten von X mit dem geringsten Einkommen bis I mit dem höchsten Einkommen. Neben der Vergütungsgruppe spielte die Einordnung eines Arbeitnehmers in eine Stufe eine wichtige Rolle für die Höhe des Grundgehalts. Die Stufenzuordnung orientierte sich weitgehend am Lebensalter des Arbeitnehmers. Daneben erhielten Angestellte nach BAT einen Ortszuschlag, der durch den Familienstand des Arbeitnehmers bestimmt wurde. Dieser entsprach in etwa dem Familienzuschlag bei Beamten. Weitere Zulagen und Sonderzahlungen waren das Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Zuschläge für Sonntags- und Nachtarbeit sowie die Zahlung von Trennungsgeld.
Kritisiert wurde am BAT, dass die recht rigiden Vorschriften es schwierig machten, Arbeitnehmer aufgrund ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit einzustellen. Ferner sah man im System der Ortszuschläge ein überkommenes Familienbild mit einem männlichen Alleinverdiener als Oberhaupt und Versorger der Familie repräsentiert. Der BAT berücksichtigte den rein formalen Ehestand mit vergleichsweise hoher Zulage, wohingegen das Vorhandensein von Kindern kaum ins Gewicht fiel.
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